Investitions- und Folgekostenberechnungen

Investitionskostenberechnungen für Neubauten und Sanierungsprojekte erfolgen nach dem RBK-Verfahren (Raumbedarfskosten-Verfahren) unter Berücksichtigung der funktionellen und baulichen Situation. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kostenrichtwerten für unterschiedlichen Kostenflächenarten gegliedert nach den Kostengruppen der DIN 276. Sie ergeben somit differenzierte Werte für Kosten des Bauwerks, Haustechnik usw. Die ökonomischen Konsequenzen von Investitionen in Neubauten, Sanierungen und Modernisierungen von Altbauten werden durch Folgekostenuntersuchungen abgesichert. Mit ihnen lassen sich die Konsequenzen von baulichen Maßnahmen auf die Betriebskosten darstellen.

Als Folgekosten wird die Veränderung der Betriebskosten definiert, die durch baulich-funktionelle Maßnahmen ausgelöst wird. Die Folgekostenberechnung basiert auf einem Soll-/Ist-Vergleich der Betriebskosten, wobei die derzeitigen Betriebskosten unter neuen strukturellen, organisatorischen und baulich-funktionellen Gesichtspunkten fortgeschrieben werden.