Raum- und Funktionsplanung

In Verbindung mit der Planung von Neubauten oder Modernisierungen von Krankenhäusern sind wesentliche übergeordnete betriebsorganisatorische und funktionsplanerische Vorgaben festzulegen, die die Grundlage für die Raum- und Funktionsplanung bilden. Die Raum- und Funktionsplanung setzt auf der vorhergehenden Struktur- und Leistungsplanung auf und resultiert in einem nach der DIN 13080 aufgebauten theoretischen Raum- und Funktionsprogramm, das den Ausgangspunkt für die Architekturplanung darstellt. Voraussetzung für die Erstellung des Raum- und Funktionsprogrammes sind die Auswertung der Leistungen der Funktionsstellen, die Festlegung eines Soll-Stellenplans sowie die Zuordnung der Gesamtbetten zu den jeweiligen Pflegestufen.